Eine interessante Situation. Vom Gerechtigkeitsempfinden würde ich sagen, du konntest nicht erkennen ob überhaupt oder wenn ja welche Geschwindigkeitsbeschränkung da gilt.
Im Zweifel ist es aber schon besser, sich an irgendeine Beschränkung zu halten, wer weiß wie möglicherweise im Falle eines Falles ein Verkehrsrichter die Sache ausgelegt hätte.
Ich hätte auch so gehandelt.
Außerdem hätten die noch ganz schnell ein Schild nachträglich aufstellen können, das hättest du sowieso nicht beweisen können(alles schon vorgekommen).
...
Automatische Beitragszusammenführung
...
Mich haben die tatsächlich schon mal in einer solchen Situation mit Laser gemessen.
Also: Ein 30er Schild mit Zusatz für 200m. Innerhalb dieser 200m-Strecke befindet sich aber eine kleine Einmündung.
Ich wurde angehalten und sollte 25€ blechen. Da habe ich den Beamten am Lasergerät gefragt, wo er mich denn genau gemessen hätte. Er hat mir den Punkt beschrieben und ich habe ihm gesagt, daß da eine Einmündung ist und das 30er Schild nicht noch mal aufgeführt ist und der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht haltbar ist.
Da machte er mich darauf aufmerksam, daß an dem 30er Schild der Zusatz 200m stehen würde.
Ich darauf: "Aha, dann dürfen die einen nur 30 fahren und die, die aus der Einmündung kommen 50. Wie kann das sein?"
Er: "Auf dem kurzen Stück kann man doch nicht auf 50 beschleunigen"
Ich: "Mit nem 911er schon"
Er: "Solche Beschleunigungsorgien sind doch innerhalb geschlossener Ortschaften veboten"
Ich: "Wo steht das?"
Er: "Und außerdem ist das da keine Einmündung sondern nur eine Parkplatzzufahrt."
Ich: "Falsch, sehen sie, die Straße hat sogar einen Namen, wie an dem Schild unschwer zu erkennen ist, aber egal, ich bezahl das jetzt trotzdem"
Ich meine EC- Karte rausgeholt, aber da mußte ich plötzlich nur noch 15€ latzen.
Lesezeichen